Barrierefreiheitserklärung

Die Ottakringer Getränkefamilie ist bemüht, ihre Website www.ottakringergruppe.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ottakringergruppe.at.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise konform mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen derzeit nicht barrierearm gestaltet:


Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Ältere Inhalte und Archivbereiche
Inhalte, die vor dem 28.6.2025 erstellt wurden, sind möglicherweise noch nicht barrierearm gestaltet. Diese befinden sich überwiegend im Archivbereich und unterstützen keine aktiven Geschäftsprozesse. Davon betroffen sind ältere Inhalte, Pressemitteilungen und Dokumentenarchive.

Spezifische technische Mängel

  • Alt-Texte: Einige ältere Bilder verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte (WCAG-Kriterium 1.1.1).
  • Farbkontraste: Die Textelemente in älteren Inhalten erfüllen das erforderliche Kontrastverhältnis von 4,5:1 noch nicht vollständig (WCAG-Kriterium 1.4.3).
  • Tastaturnavigation: Die interaktiven Elemente in Legacy-Bereichen sind nicht vollständig über die Tastatur funktionsfähig (WCAG-Kriterium 2.1.1).

PDF-Dokumente
Ältere PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht getaggt und somit für Screenreader-Benutzer schwer zugänglich. Bei Bedarf stellen wir gerne barrierearme Alternativen zur Verfügung.


Unverhältnismäßige Belastung

Die vollständige Überarbeitung sämtlicher Legacy-Inhalte würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen, da diese Inhalte:

  • keine aktiven Geschäftsprozesse unterstützen,
  • hauptsächlich archivalischen Charakter haben und
  • durch den Aufwand einer kompletten Neugestaltung das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten nicht rechtfertigen würden.


Geplante Verbesserungen

Sofortige Maßnahmen (bereits umgesetzt)

  • Neuen Inhalte ab dem 28.6.2025 werden barrierearm nach WCAG 2.1 AA erstellt
  • Neue Bilder erhalten aussagekräftige Alt-Texte
  • Farbkontraste werden bei neuen Designelementen geprüft

Mittelfristige Verbesserungen (bis Frühjahr 2026)

  • Überarbeitung der wichtigsten aktiven Bereiche der Website
  • Verbesserung der Tastaturnavigation in der Hauptnavigation
  • Optimierung der Farbkontraste in den aktiven Bereichen

Barrierefreie Alternativen

  • Für nicht barrierearme Inhalte stellen wir auf Anfrage barrierefreie Alternativen zur Verfügung
  • PDF-Dokumente können in zugänglichen Formaten angefordert werden
  • Inhalte können in einfacher Sprache bereitgestellt werden


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.9.2025 auf Grundlage einer von der Ottakringer Getränkefamilie durchgeführten Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter Tools (WAVE, axe-core, Lighthouse) und manueller Prüfungen erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 17.9.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von fünf Werktagen zu bearbeiten und Ihnen barrierearme Alternativen anzubieten:

Ottakringer Getränke AG
1160 Wien, Ottakringer Platz 1
T (+43.1) 49100-2216
barrierefreiheit@ottakringergruppe.at


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Überwachungsstelle des Sozialministeriumservice wenden:

Sozialministeriumservice Sektion IV – Barrierefreiheit
www.sozialministeriumservice.gv.at
barrierefreiheit@sozialministeriumservice.at

Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, werden entsprechende Handlungsempfehlungen ausgesprochen.